Leistungsspektrum

Grundsätzlich sind für die Dienstleistungen zur Planungen und Beratungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung Leistungen nach der HOAI (Honorarordnung der Architekten und Ingenieure) und frei verhandelbare Honorare zu unterscheiden.

Nach HOAI werden nur darin festgelegte Arten und Gruppen von Technischen Anlagen prozentual nach dem Leistungsbild (Vorplanung - Entwurfsplanung - ...) und den Schätz- bzw. berechneten Kosten bewertet und mit einer Honorarsumme versehen, die durch die Honorartafel der HOAI festgelegt ist.

Alle weiteren Anlagenarten und Leistungen sind grundsätzlich frei verhandelbar.